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auf Erfüllung klagen

См. также в других словарях:

  • Actio — (lat.), 1) Handlung, Bewegung; 2) (Rechtsw.), Forderung, u. Handlung, um eine Forderung im Proceßwege selbständig geltend zu machen, daher das Jus actionum, nach dem System der altrömischen Juristen, mit den Obligationen, als Recht der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Frankreich [3] — Frankreich (Gesch.). I. Vom Anfang der geschichtlichen Zeit bis zum Ende der römischen Herrschaft, 486 v. Chr. Die ersten Bewohner des heutigen F s waren Celten (s.d.), von den Römern Gallier genannt; nur einzelne Theile des Landes wurden zu der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Türkisches Reich [2] — Türkisches Reich (Gesch.). Das jetzt schlechtweg Türken, eigentlich Osmanen genannte Volk ist blos ein Zweig des großen Volksstammes der Türken (s.d.). Diese kommen bereits bei Plinius u. Mela als Turcä vor u. wohnten damals in Sarmatien in den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Belgien [2] — Belgien (Geschichte). I. Älteste Geschichte. Der Ländercomplex, welcher das jetzige Königreich B. ausmacht, gehörte zur Römerzeit seinem größten Theile nach zu der Provinz Belgica (Gallia Belgica), s.d., welche indeß noch andere, nicht zu B.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dresdner Brückenstreit — Als Dresdner Brückenstreit wird eine seit Mitte der 1990er Jahre bis heute andauernde Kontroverse um die Errichtung einer zusätzlichen Elbequerung in Dresden bezeichnet. Die Auseinandersetzung betrifft den vierspurigen innerstädtischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsstand — (lat. Forum) heißt das Rechtsverhältnis, vermöge dessen eine Person berechtigt und verpflichtet ist, als Beklagter oder Beschuldigter vor einem bestimmten Gericht Recht zu nehmen, ferner das für die betreffende Person örtlich zuständige Gericht.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Differenzgeschäft — Differenzgeschäfte haben zwar die Lieferung von Finanzinstrumenten wie Devisen, Wertpapieren oder auch Waren zum Gegenstand, doch sind sich beide Vertragsparteien bei Vertragsabschluss einig, dass am Erfüllungstag lediglich die Differenz zwischen …   Deutsch Wikipedia

  • Gewinnzusage — Eine Gewinnzusage ist nach § 661a des deutschen BGB eine Mitteilung eines Unternehmers an einen Verbraucher, die nach ihrer Gestaltung den Eindruck erweckt, der Verbraucher habe einen Preis gewonnen. Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbrecht (Deutschland) — Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der …   Deutsch Wikipedia

  • Impleïren — (v. lat.), 1) erfüllen; 2) ergänzen; Genüge leisten. Daher Implementum, Erfüllung; I. contractus, Vollziehung dessen, was zu einem Vertrage gehört; ad implendum contractum klagen, auf Erfüllung des Vertrags klagen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Abdicatio heredis — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

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